Spielmaterial – §2 DBU

2.1 Materialnormen

Die für Billardtische, Banden, Tuch, Bälle und die Sportstätte geltenden Normen sind in den durch die DBU erlassenen Materialnormen beschrieben.

2.2 Aufsetzmarken und Positionslinien

  1. ls Aufsetzmarken (s. Anlage 2) werden die Positionen bezeichnet, die die Bälle oder Kegel entweder zu Beginn der Partie oder im Verlauf derselben einnehmen sollten, wenn Sie sich nach dem Stillstand gegenseitig berühren oder wenn Sie aus dem Billard befördert worden sind. Sie werden durch ein mit Kreide, Bleistift oder Tinte so fein wie möglich einzuzeichnendes Kreuz markiert. Andere Markierungen sind nicht zulässig.
  2. Positionslinien (s. Anlage 2) sind auf dem Tisch mit Kreide, Bleistift oder Tinte so fein wie möglich einzuzeichnen. Andere Markierungen sind nicht zulässig.
  3. Die Bodenlinien können durch Anbringen von Klebestreifen markiert werden.

2.3 Queue

  1. Die Bälle werden mit Hilfe eines aus Holz oder aus einem anderen Material gefertigtem stabförmigen Spielgerätes (“Queue” genannt) in Bewegung gebracht.
  2. Das Queue muss an einem Ende (Spitze) mit einer ledernen Scheibe („Pomeranze”) versehen sein. Sämtliche Stoßarten dürfen nur mit der belederten Queuespitze ausgeführt werden.
  3. Das Queue kann aus einem einzigen Stück oder aus mehreren Teilen bestehen, wobei die Länge, das Gewicht und der Durchmesser frei bestimmt werden können. Ein Spieler kann ein oder mehrere Queues seiner Wahl benutzen.

2.4 Kegel

Die in der Anlage 1 beschriebenen fünf Kegel sind rund, 25 mm hoch und aus festem Material. Sie haben alle eine einheitliche Farbe oder vier Kegel sind weiß und der fünfte – mittlere Kegel – ist rot. Ihr Durchmesser beträgt 6 mm am Kopf, 10 mm an der dicksten Stelle des unteren Teils und 7 mm an der Basis.

2.5 Auflagerechen

Der Spieler hat das Recht, sich des „Auflagerechens“ zu bedienen welcher dazu bestimmt ist, die Hand in einigen schwer einzunehmenden Positionen zu ersetzen.

Offizielle 5-Kegel Billard DBU Regeln