Materialnormen

I. Allgemeine Bestimmungen

(1) Dieser Normenkatalog ergänzt die Statuten und Regeln der DBU. Er beinhaltet Normen und Richtlinien für Sportgeräte und zugelassenes Sportmaterial im Umfeld der Deutschen Billard- Union für den Bereich Karambol.

(2) Für Meisterschaftsspiele und für die Anerkennung als zugelassenes Sportgerät dürfen nur von der DBU zugelassene Materialien verwendet werden.

II.0 Das Sportgerät

Ein Billard ist ein Tisch, dessen Oberfläche rechteckig und absolut eben ist.

2.1 Abmessungen

2.1.1 Höhe des Billards

Die Höhe des Billardtisches, vom Boden bis zur Oberkante des Rahmens, muss zwischen 750 und 800 mm betragen.

2.1.2 Spielfeldgrößen

  1. Die Maße der freien Spielfläche betragen beim
TypLängeBreite
Matchbillard2840 mm1420 mm
Halbmatchbillard2300 mm1150 mm
kleinen Billard2100 mm1050 mm
Spielfeldgrößen Karambol-Tische
  1. Eine Toleranz von plus/minus 5 mm ist zulässig.

2.1.3 Bandenspiegel

  1. Die Oberfläche, die die Banden umschließt, muss über nicht zu entfernende Markierungen (sog. “Diamanten”) verfügen, die in regelmäßigen Abständen entsprechend 1/8 der Länge der Spielfläche angebracht sind.
  2. Auf der Oberfläche des die Bande umschließenden Rahmens darf weder Werbung für den Hersteller, noch irgendeine andere Angabe angebracht werden.

2.1.4 Bandenmaße

  • Die Abgrenzung der Spielfläche erfolgt durch die Anbringung von Gummibanden, wobei der vorderste Punkt 37 mm hoch ist. Eine Toleranz von plus/minus 1 mm ist zulässig.

2.2 Ausstattung

2.2.1 Allgemeines

  1. Der Bandenspiegel, die Bandenblenden und die Verkleidung des Unterbaus sowie die gesamte Ausstattung des Tisches, soll eine verletzungsfreie Handhabung des Sportgerätes ermöglichen (keine scharfen Kanten). Der Unterbau des Tisches muss mit Oberrahmen und Füßen fest verbunden sein.
  2. Die Reparaturen an Tuch, Platte und Unterbau sowie das Neubespannen von Platte und Banden müssen zerstörungsfrei durchzuführen sein.

2.2.2 Banden

  1. Die Gummibanden sind auf ihrer Länge an einem äußeren Rahmen (Umfassung) von 125 mm Breite befestigt, dessen gesamte Oberfläche möglichst glatt gehalten ist.
  2. Eine Toleranz von plus/minus 10 mm ist zulässig.
  3. Es dürfen nur solche Banden verwendet werden, die von der DBU anerkannt und genehmigt worden sind.

2.2.3 Spielfläche

  1. Die Platte des Billards besteht aus einer oder mehreren mindestens 45 mm dicken Schieferplatte/n.
  2. Die Justiermöglichkeit der Spielfläche muss eine genaue, waagerechte Ausrichtung des Billards ermöglichen.

2.2.4 Tuch

  • Es dürfen nur solche Tücher verwendet werden, die von der DBU anerkannt und genehmigt worden sind.

2.2.5 Aufsetzmarken

  1. Als „Aufsetzmarken“ werden die fünf (5) Stellen bezeichnet, die die Bälle entweder zu Beginn der Partie oder im Verlauf derselben einnehmen sollten, wenn Sie sich nach dem Stillstand gegenseitig berühren oder wenn Sie aus dem Billard befördert worden sind.
  2. Die Lage dieser Aufsetzmarken werden gemäß Angaben der Anlage A durch ein Kreuz, das mit Kreide, Bleistift oder Tinte so fein wie möglich eingezeichnet wird, festgelegt. Andere Markierungen sind nicht zulässig.

2.2.6 Heizung

  • Für ein offizielles Turnier bestimmte Billardtische, müssen mit einer elektrischen Heizanlage versehen sein, die jegliche Feuchtigkeit von der Schieferplatte und dem Tuch fernhält und ein bestmögliches Rollen der Bälle gewährleistet. Die thermostatisch gesteuerte Heizung muss die Temperatur an der Tuchoberfläche zwischen 25° – 28° C halten.

III. Zubehör

3.1 Bälle

  1. Ein Satz Karambol-Bälle besteht aus
    – einem weißen Ball
    – einem markierten weißen Ball oder einem gelben Ball
    – einem roten Ball
  2. Die Bälle müssen vollkommen rund sein und ihr Durchmesser muss 61,5 mm betragen. Innerhalb eines Ballsatzes ist eine Toleranz plus/minus 0,1 mm zulässig.
  3. Das Gewicht eines Balles muss zwischen 205 und 220 Gramm betragen. Der Gewichtsunterschied innerhalb eines Ballsatzes darf jedoch nicht mehr als 2 Gramm betragen.
  4. Es dürfen nur solche Bälle verwendet werden, die von der DBU anerkannt und genehmigt worden sind.

3.2 Queue

  1. Die Bälle werden mit Hilfe eines aus Holz oder aus einem anderen Material gefertigtem stabförmigen Spielgerätes (“Queue” genannt) in Bewegung gesetzt.
  2. Das Queue kann aus einem einzigen Stück oder aus mehreren Teilen bestehen, wobei die Länge, das Gewicht und der Durchmesser frei bestimmt werden können.
  3. Das Queue muss an einem Ende mit einer ledernen Scheibe versehen sein, die “Pommeranze” genannt wird.

3.3 Auflagerechen

  • Beim Auflagerechen handelt es sich um ein kleines Gestell am Ende einer Stange aus Holz oder einem anderen Material.

IV. Spielraum

4.1 Beleuchtung

  1. Zur Ausleuchtung der Spielfläche sind im Abstand von mindestens 800 mm über der Spielfläche des Billardtisches Lampen anzubringen. Das Licht soll die gesamte Spielfläche gleichmäßig ausleuchten, keine Schatten werfen und auf der gesamten Oberfläche eine Leuchtkraft von 520 Lux nicht unterschreiten. Die Messung der Lichtstärke hat auf dem Tuch zu erfolgen.
  2. Um eine Blendung der Sportler auszuschließen, darf das Licht nicht zu stark sein (die Blendung beginnt bei direkter Sicht bei 5.000 Lux).
  3. Die Sportstätte darf nicht vollkommen im Dunkel liegen, sondern ist mit mindestens 50 Lux zu beleuchten.

4.2 Queuefreiheit

  • Ein Billardtisch soll so aufgestellt sein, dass rund um den Billardtisch ein Bewegungsraum von mindestens 150 cm (ab Tischaußenkante) vorhanden ist. In Sonderfällen können abweichende Regelungen zugelassen werden.

4.3 Bodenbelag

  • Die Bodenfläche rund um das Billard ist in einer Breite von ca. 150 cm mit einem rutscharmen Bodenbelag (z. B. Teppichboden) zu versehen.

4.4 Klimatische Bedingungen

  • Die Spielstätte muss auf mindestens 18º C aufgeheizt sein.

V. Schlussbestimmung

Dieser Normenkatalog wurde von der DBU erstellt und kann nur von dieser geändert werden.
Alle Rechte liegen bei der Deutschen Billard Union 1911/71 e.V.

Anlage 1 – Wettkampfbillard

Bild folgt in Kürze

Karambolage Regeln